
Vom Landgericht München I ist eine Schadensersatzklage der GEMA gegen das Google Video Portal YouTube abgewiesen worden.
Zwar liegt noch keine schriftliche Urteilsbegründung vor, aber nach Auskunft des Streaming Portals stellten die Richter fest, dass es sich bei YouTube um einen sogenannten Hostprovider handele, welcher somit nicht unmittelbar für die Inhalte seiner Nutzer verantwortlich gemacht werden kann.
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte wollte eine Entschädigung von 1,6 Millionen Euro erstreiten. Die GEMA prüft nun, ob sie gegen das Urteil Berufung einlegt. Auch vom Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg wird dazu heute eine Entscheidung erwartet.
Ob dies nun das Ende der obligatorischen Sperrtafeln auf YouTube bedeutet, ist noch nicht abzusehen.